Ihr Ferienapartment in Ahrweiler
 

Vertragsschluss:
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung /Rechnung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall erhalten Sie eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.
An- und Abreise
Die Ferienwohnung kann am Anreisetag nach Absprache bezogen werden. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 12:00 Uhrzu verlassen (oder nach Vereinbarung)
Zahlung
Die Zahlung ist 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Buchungspreis sofort zahlungsfällig, spätestens in bar bei Anreise.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, ebenso Kredit- und EC- Kartenzahlungen .
Rücktritt
Der Gast, bzw. der Auftraggeber hat die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
- ab 21 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtmietpreises
- ab 8 Tage vor Reiseantritt 80% des Gesamtmietpreises
Nutzung
Die Unterkunft darf nur von den, dem Vermieter gemeldeten Personen genutzt werden.
Pflichten des Gastes
Die Unterkunft wird im sauberen Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft und das Inventar pfleglich zu behandeln und während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Er übernimmt auch die Haftung für durch Kinder oder Haustiere entstandene Schäden. Eventuell schon bestehende Mängel sind sofort beim Einzug zu reklamieren. Für Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, ist Ersatz in Höhe der Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur zu leisten. Schäden sind dem Vermieter sofort zu melden.
Bei Mietende übergibt der Mieter die Unterkunft im einwandfreienZustand.
Tiere dürfen  nach vorheriger Absprache gehalten werden.